Lohnbuchhaltung

Eine Vielzahl an steuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen regelt die Beschäftigung von Angestellten, freien Mitarbeitern sowie die Tätigkeit von Selbstständigen. Wir beraten Sie in diesen Fragen im Rahmen unserer Befugnisse und vertreten Sie bei Prüfungen durch Abgabenbehörden.

Die An- und Abmeldung von Angestellten, die Berechnung der Brutto- und Nettobezüge und aller Abgaben und sonstigen Bezüge erledigen auf kompetente Weise unsere qualifizierten Mitarbeiter.

Des Weiteren beraten wir Sie bei der Gestaltung des Arbeitslohns, wenn Sie Ihren Mitarbeitern individuelle Verträge anbieten möchten (bspw. Gestellung eines Firmenwagens) oder außergewöhnliche Leistungen Ihrer Mitarbeiter gesondert würdigen wollen (bspw. einmalige Gratifikationen).