Digitale Betriebsprüfung

Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhält die Finanzverwaltung seit dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen.

Bei einer digitalen Betriebsprüfung muss der Geprüfte der Finanzverwaltung nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) entweder speziell aufbereitete Daten in elektronischer Form zur Auswertung zur Verfügung stellen oder selbst nach Vorgabe der Finanzverwaltung bestimmte Analysen dieser Informationen vornehmen.

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Durchführung der digitalen Betriebsprüfung, beispielsweise bei der Zusammenstellung der erforderlichen Daten. Wir helfen schon vorher, die notwendige Infrastruktur für eine eventuelle digitale Betriebsprüfung herzustellen.

Hierzu gehören die Überprüfung des Archivierungskonzepts, die Sicherstellung der maschinellen Auswertbarkeit, die Anpassung der Verfahrensdokumentation sowie die Erstellung eines Datensicherungskonzepts und einer Zugriffsverwaltung.

Wird Ihre Finanzbuchhaltung von uns erstellt, können wir die Einhaltung sämtlicher Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen garantieren.