Digitale Betriebsprüfung
Bei einer digitalen Betriebsprüfung muss der Geprüfte der Finanzverwaltung nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) entweder speziell aufbereitete Daten in elektronischer Form zur Auswertung zur Verfügung stellen oder selbst nach Vorgabe der Finanzverwaltung bestimmte Analysen dieser Informationen vornehmen.
Hierzu gehören die Überprüfung des Archivierungskonzepts, die Sicherstellung der maschinellen Auswertbarkeit, die Anpassung der Verfahrensdokumentation sowie die Erstellung eines Datensicherungskonzepts und einer Zugriffsverwaltung.
Wird Ihre Finanzbuchhaltung von uns erstellt, können wir die Einhaltung sämtlicher Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen garantieren.